Erleichterte Regeln für Gottesdienste
Eine neue Verordnung der Bischofskonferenz bringt ab 29. Mai 2020 weitere Erleichterungen für die Teilnahme an Gottesdiensten.
Nun gelten folgende Regelungen:
- Es ist weiterhin ein Abstand zu anderen Personen einzuhalten, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird (mindestens 1 Meter).
- Für das Betreten und Verlassen der Kirche ist es Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Maske, Schal oder Tuch). Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht, sobald sich die Personen auf ihren Sitzplätzen oder gekennzeichneten Plätzen aufhalten.
- Bei Betreten und Verlassen der Kirche sind die Hände bei den dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren.
- Ein Willkommensdienst aus der Pfarre ist als Service am Kircheneingang vorgesehen. Dieser wird auf das Einhalten der Bestimmungen achten und auf die gekennzeichneten Plätze hinweisen, kann aber nicht für ein Zuwiderhandeln verantwortlich gemacht werden.
- Die Sakristei-Tür und die Seiteneingangstür bleiben weiterhin geschlossen.
- Die Weihwasserbecken müssen immer noch leer bleiben.
- Es sind Ministranten möglich, aber der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten.
Beim Kommuniongang ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend!
Es gibt aber Regeln zu beachten:
- Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten.
- Es ist weiterhin nur Handkommunion möglich.
Trauungen:
- Aufgrund der Sorge von einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei Trauungen auf 100 Personen beschränkt.
Taufen:
- Keine zahlenmäßige Beschränkung.
Begräbnisse:
- Für die Begräbnisse ist am Friedhof wie vorgegebene Teilnehmerzahl (zurzeit maximal 100 Personen) einzuhalten.
Gottesdienste unter freiem Himmel:
- Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Mindestabstand von 1 Meter ist aber immer einzuhalten! Es ist auch ein Chor eine Musikkapelle, bei größerem Abstand, zur musikalischen Gestaltung erlaubt.
- Fronleichnam bleibt in schlichter Form, mit einem Altar.
Erstkommunion und Firmung:
- Finden bis auf Weiteres nicht statt.
Allgemeine Hygienebestimmungen:
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme am Gottesdienst verzichten.
Wir freuen uns sehr, nach den weiteren Erleichterungen wieder gemeinsam Eucharistie feiern zu dürfen.
Ihr
P. Benjamin Schweighofer samt Pfarrgemeinderat

Comment(1)
gates of olympu says
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