Wie den Verantwortlichen in den Pfarren der Diözese St. Pölten bereits mitgeteilt wurde, musste die seit 20. Juni geltende Rahmenordnung für die Gottesdienste während der COVID-19-Pandemie durch einige Punkte ergänzt und werden.
So gelten ab Freitag, 24. Juli 2020, folgende Punkte:
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- Alle Personen, haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen- bzw. Gottesdienstraum frei bewegen.
Für die am Gottesdienst teilnehmenden Personen gilt das also beim Betreten und Verlassen der Kirche. - Die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung ist zu unterlassen. (In der Pfarre Gansbach werden diese Worte weiterhin gesprochen, da das Wort "Amen" das Bekenntnis des Kommunizierenden ist, der sagt: JA, so sei es; JA, so ist es; JA, ich glaube fest daran, dass mir hier und jetzt Christus wahrhaft begegnet.)
- Erinnert sei an die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter. (Bitte nehmen Sie dafür die gekennzeichneten Plätze in der Kirche ein.)
- Die Wiedereinführung des Willkommensdienstes – sofern er nicht ohnehin beibehalten wurde – wird empfohlen.
- Alle Personen, haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen- bzw. Gottesdienstraum frei bewegen.
Die bischöfliche Anordnung ergänzt die Konkretisierungen in Bezug auf das Gemeindeleben der Rahmenordnung, die weiterhin gültig ist.
So wünschen wir, das Pfarrteam, allen Gesundheit und Gottes Schutz und Segen.
