Aktuelle Regelung der Gottesdienste!

Die Bischofskonferenz hat Detailregeln für Gottesdienste ab den 15. Mai 2020 erlassen:
Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen.

"Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz.

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten bei den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten ist – mit Ausnahme von Personen, die im selben Haushalt leben.

Das heißt für die Pfarre Gansbach konkret:

  • In unserer Kirche dürfen gleichzeitig 25 Gläubige gemeinsam den Gottesdienst feiern.
  • Bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit ist das Betreten des Gotteshauses untersagt.
  • Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die verfügbaren Plätze werden nach Reihenfolge des Erscheinens
  • Der Seiteneingang und der Zugang zur Sakristei bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Der Einlass in die Kirche erfolgt frühestens 15 Minuten vor Beginn der Hl. Messe.
  • Zur Einhaltung der Regeln wird ein eigener Ordnerdienst sichergestellt.
    Die einzunehmenden Sitzplätze sind durch Willkommenspfeile markiert – keine freie Sitzplatzwahl.
  • Bei Betreten und Verlassen der Kirche sind die Hände bei den dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren. Flächen und Türgriffe werden regelmäßig desinfiziert.
  • Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz, welcher selbst mitzubringen ist, innerhalb des Gotteshauses verpflichtend zu tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Ohne Maske darf kein Einlass gewährt werden.
  • Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Der Friedensgruß ist nur mit freundlichem Anblicken oder Zunicken möglich.
  • Detaillierte Regeln gibt es für den Empfang der Hl. Kommunion:
  • Es ist nur Handkommunion erlaubt.
  • Zwischen dem Kommunionspender und dem -empfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten.
  • Zwischen den Kommunionempfängern ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu gewährleisten.
  • Die Gläubigen gehen mit der Hostie in der Hand bis zur Herz Jesu Statue, um dort die Hl. Kommunion nach leichtem Anheben der Schutzmaske einzunehmen. Danach kehren sie wieder auf ihre Plätze zurück.
  • Nach dem Kommunionempfang schließt die Hl. Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen.

Taufen und Trauungen: Diese sollen vorerst im engsten Familienkreis mit maximal 10 Personen stattfinden.

Bestattungen: In der Kirche sind bei der Betstunde und beim Requiem jeweils maximal 25 Personen zugelassen. Am Friedhof dürfen maximal 30 Personen teilnehmen.

Gottesdienste im Freien sowie Erstkommunion und Firmung sind bis auf Weiteres verschoben.

Trotz der strengen Vorgaben freuen wir uns sehr darauf, gemeinsam mit Ihnen wieder den Gottesdienst feiern zu dürfen.

 

Ihr

                                        Benjamin Schweighofer samt Pfarrgemeinderat

 

Zum Abschluss noch ein kleiner Lichtblick in diese schwierigen Tage!

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