Aktuelle Regelung der Gottesdienste ab 20. Juni 2020

Neue Regeln für den Besuch von Gottesdiensten, gültig ab 20. 6. 2020

In der Bischofskonferenz am 19.6.2020 wurden weitgehende Erleichterungen für die Gottesdienste beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab 20.6.2020 und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen.

  • So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr nötig sein, wer sich aber sicherer fühlt kann diesen natürlich weiterhin tragen.
  • Weihwasserbecken dürfen wieder befüllt werden, müssen aber regelmäßig gewechselt werden. In Gansbach bleiben sie noch leer. Ich werde nach dem Gottesdienst alle mit dem geweihten Wasser besprengen.
  • Die wichtigste Regelung der Mindestabstand von 1 Meter zu Personen mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, bleibt weiterhin bestehen!
  • Wie bisher, darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen.
  • Die Handkommunion wird weiter empfohlen, es ist aber auch die Mundkommunion wieder erlaubt.
  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand unbedingt einzuhalten.
  • Desinfektionsmittel muss für alle sichtbar zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die hl. Messe wieder in der Gemeinde feiern. Eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.

Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen und bei allen auf die gebotene „Eigenverantwortung“.

Gottesdienste unter freiem Himmel:

Auch bei Gottesdiensten im Freien bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch hier muss das Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Vermieden sollen überregionale „Großveranstaltungen“ mit Gästen aus anderen Regionen werden.

Lockerungen bei Trauungen und Firmungen:

Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei den Trauungen noch immer beschränkt. Sie kann aber ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden. Jedoch mit Beachtung des Mindestabstandes von 1 Meter! Ab 1. August sind Trauungen mit bis zu 500 Personen möglich, jedoch nur mit Mindestabstand und Mund-Nasenschutz verpflichtend.

Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.

Taufen:

Können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind.

Begräbnisse:

Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in der Aufbahrungshalle die staatlichen Vorgaben. Für die Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln.

Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasenschutzes entfällt.

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