Neue Regeln für Gottesdienste ab 21. September 2020

Eine neue Verordnung der Bischofskonferenz bringt ab 21.September 2020 wieder verschärfte Corona-Maßnahmen für die Teilnahme an Gottesdiensten.

 Nun gelten folgende Regelungen:

  • Es ist ein Abstand zu anderen Personen einzuhalten, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird (mindestens 1 Meter).
  • Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Betreten und Verlassen der Kirche. Während des Gottesdienstes kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.
  • Bei Betreten und Verlassen der Kirche sind die Hände bei den dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren. Aus diesem Grund wird ab 21. September der Seiteneingang geschlossen. Die Kirche ist nur über den Haupteingang zugänglich.
  • Ein Willkommensdienst aus der Pfarre ist als Service am Kircheneingang vorgesehen. Dieser wird auf das Einhalten der Bestimmungen achten und auf die gekennzeichneten Plätze hinweisen, kann aber nicht für ein Zuwiderhandeln verantwortlich gemacht werden.
  • Die Weihwasserbecken müssen immer noch leer bleiben. Am Ende des Gottesdienstes geht P. Benjamin mit dem geweihten Wasser durch die Kirche.
  • Es sind Ministranten möglich, aber der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten.

Beim Kommuniongang bitte den 1 Meter Abstand einhalten und Richtung Seitenaltar zurückgehen!

  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten.
  • Beim Empfang der Hl. Kommunion gehen Sie bitte in einem 1 Meter Abstand zur Person vor Ihnen den Mittelgang nach vorne und nach dem Empfang der Hl. Kommunion Richtung Seitenaltar wieder auf Ihren Platz zurück.
  • Die Pflicht zum Mindestabstand von 1 Meter gilt nichtwenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.

Trauungen und Begräbnisse:

  • Hierfür ist zusätzlich ein von der Pfarre ausgearbeitetes Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.

Gottesdienste unter freiem Himmel:

  • Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.

 Allgemeine Hygienebestimmungen:

  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme am Gottesdienst verzichten.

Ihr P. Benjamin Schweighofer samt Pfarrgemeinderat

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